Sperrgut

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.), der nicht via Hauskehricht entsorgt werden kann.
Das Sperrgut wird zusammen mit dem Hauskehricht abgeführt. Dir bereitgestellten Gegenstände sind mit der notwendigen Anzahl Sperrgutmarken zu versehen.

  • Grobsperrgutmarke für Gegenstände bis zu einer Grösse von 0.5 x 0.5 x 1.5m und max. 18 kg.

  • Grobsperrgutmarke für grössere Gegenstände bis max. 30 kg.

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand