Sperrgut
Das Sperrgut wird zusammen mit dem Hauskehricht abgeführt. Dir bereitgestellten Gegenstände sind mit der notwendigen Anzahl Sperrgutmarken zu versehen.
- Grobsperrgutmarke für Gegenstände bis zu einer Grösse von 0.5 x 0.5 x 1.5m und max. 18 kg.
- Grobsperrgutmarke für grössere Gegenstände bis max. 30 kg.
Tipps
In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.